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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07   

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https://dejure.org/2009,28284
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07 (https://dejure.org/2009,28284)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.12.2009 - 14 A 1457/07 (https://dejure.org/2009,28284)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 14 A 1457/07 (https://dejure.org/2009,28284)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07
    Der Hinweis, "die Vorgehensweise des Beklagten (widerspreche) BVerwGE 117, 345 vom 29.1.03 - 9 C 3.02 -" ist ohne die fehlende Auseinandersetzung mit dem Umstand nicht nachvollziehbar, dass das Bundesverwaltungsgericht in der angesprochenen Entscheidung gerade eine dem § 4 Abs. 2 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt M. im wesentlichen entsprechende Satzungsregelung mit einem als verständlich angesehenen Maßstab einer nach der Mietpreisentwicklung indexierten Jahresrohmiete als bundesrechtlich nicht zu beanstanden angesehen hat.

    Wenn die Klägerin desweiteren rügt, durch die Regelung des § 4 Abs. 2 ZwStG werde "der eigene örtliche Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen des § 558 c BGB unterdrückt", und sie sodann auf die Satzungsregelungen der Städte L. und B. hinweist, so übersieht sie, dass die Gemeinden in der Wahl der Maßstabsgröße grundsätzlich frei sind, BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, BVerwGE 117, 345 = Juris (dort Rn. 22), insbesondere nicht zwingend auf einen Mietspiegel abzustellen ist, vgl. BayVGH, Urteil vom 4. April 2006 - 4 N 04.2728 , BayVBl 2006, 500 = Juris (dort Rn. 71), und bei kommunalen Steuern, um die es sich bei der Zweitwohnungssteuer handelt, auch nach Art. 3 Abs. 1 GG eine Gleichbehandlung nur mit allen anderen Steuerpflichtigen der jeweiligen Kommune, aber keine Gleichstellung mit den Steuerpflichtigen anderer Gemeinden beansprucht werden kann.

    Soweit die Klägerin den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 u.a. und die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1998 8 B 25/98 - und vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, jeweils a.a.O. benannt hat, ergibt sich aus den Ausführungen unter oben 1., dass die Ausführungen des Verwaltungsgerichts dazu nicht in Widerspruch stehen.

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass sich der Fall der Klägerin in wesentlichen Punkten von dem Sachverhalt unterscheidet, der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 -, BVerfGE 114, 316, zugrunde liegt, nämlich schon deshalb, "weil das Haus in M. nicht den Erwerbszwecken der Klägerin dient - dies trifft allenfalls auf ihre Wohnung in C1.

    Soweit die Klägerin den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 u.a. und die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1998 8 B 25/98 - und vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, jeweils a.a.O. benannt hat, ergibt sich aus den Ausführungen unter oben 1., dass die Ausführungen des Verwaltungsgerichts dazu nicht in Widerspruch stehen.

  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52

    Treuhänder und Rückerstattungsverfahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07
    Seit dem Urteil des BGH vom 26. Februar 1954 - V ZR 135/52 -, BGHZ 12, 380, ist in der zivilrechtlichen Rechtsprechung selbst für den Güterstand der Gütertrennung aber anerkannt, dass aus dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft die Pflicht der Ehegatten folgt, sich gegenseitig die Mitbenutzung der ehelichen Wohnung zu gestatten, sogar dann, wenn ein Ehegatte an sich Alleinberechtigter der Wohnräume ist.

    vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1954 - V ZR 135/52 -, a.a.O., sowie zuletzt etwa LG Berlin, 27. Juli 2007 - 26 O 132/07 -, juris (dort Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2009 - 14 A 1577/07

    Keine "Sex-Steuer" ohne ministerielle Genehmigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07
    Der Senat hat mit Urteil vom 18. Juni 2009 - 14 A 1577/07 -, StGRat 2009, 34 = ZKF 2009, 185, entschieden, dass für die Frage, ob eine Steuer in Nordrhein-Westfalen gemäß § 2 Abs. 2 KAG neu oder wieder eingeführt wird - und es deshalb der ministeriellen Genehmigung bedarf - oder ob es sich um eine bereits erhobene Steuer handelt, auf den Gegenstand der Besteuerung abzustellen ist.

    Vielmehr kann von einer im vorgenannten Sinn neuen Steuer nicht gesprochen werden, wenn lediglich ein bereits in einer anderen Gemeinde besteuerter Gegenstand neu umschrieben, erweitert oder modifiziert wird, selbst wenn sich dadurch der Kreis der Steuerpflichtigen erweitert, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. Juni 2009 14 A 1577/07 -, a.a.O., oder die Abgabenlast/der Steuersatz erhöht wird.

  • BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98

    Kommunalabgaben - Zweitwohnungsteuer für Wohnungen in einem Feriengebiet

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07
    Die Klägerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass sich dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1998 - 8 B 25.98 -, Buchholz 401.61 Nr. 15 Zweitwohnungssteuer Nr. 15, entnehmen lässt, dass Innehaber einer Wohnung derjenige ist, der berechtigt die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung hat.

    Soweit die Klägerin den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 u.a. und die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1998 8 B 25/98 - und vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, jeweils a.a.O. benannt hat, ergibt sich aus den Ausführungen unter oben 1., dass die Ausführungen des Verwaltungsgerichts dazu nicht in Widerspruch stehen.

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98

    Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07
    vgl. Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 C 25.98 -, Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 4.
  • BFH, 19.08.2009 - II B 38/09

    Erhebung von Zweitwohnungsteuer - Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 BlnZwStG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07
    vgl. BFH, Beschluss vom 19. August 2009 II B 38/09 -, juris.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07
    - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07
    Wenn die Klägerin desweiteren rügt, durch die Regelung des § 4 Abs. 2 ZwStG werde "der eigene örtliche Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen des § 558 c BGB unterdrückt", und sie sodann auf die Satzungsregelungen der Städte L. und B. hinweist, so übersieht sie, dass die Gemeinden in der Wahl der Maßstabsgröße grundsätzlich frei sind, BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, BVerwGE 117, 345 = Juris (dort Rn. 22), insbesondere nicht zwingend auf einen Mietspiegel abzustellen ist, vgl. BayVGH, Urteil vom 4. April 2006 - 4 N 04.2728 , BayVBl 2006, 500 = Juris (dort Rn. 71), und bei kommunalen Steuern, um die es sich bei der Zweitwohnungssteuer handelt, auch nach Art. 3 Abs. 1 GG eine Gleichbehandlung nur mit allen anderen Steuerpflichtigen der jeweiligen Kommune, aber keine Gleichstellung mit den Steuerpflichtigen anderer Gemeinden beansprucht werden kann.
  • BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 14.07

    Aufwandsteuer; Aufwand; Zweitwohnungssteuer; Hauptwohnung; Nebenwohnung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07
    Am Vorliegen eines besonderen Aufwandes im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG ändert es deshalb nichts, wenn der Steuerpflichtige mit der Innehabung einer Zweitwohnung "über seine Verhältnisse lebt", die Mittel hierfür von anderen erhält oder ihm die Wohnung etwa von Verwandten unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2008 - 9 C 14.07 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 25 = juris (dort Rn. 17), m.w.N., was im Übrigen vorliegend - selbst bei Zugrundelegung der Angaben der Klägerin - im Hinblick auf ihr Miteigentum an dem Grundstück in M. so nicht angenommen werden kann.
  • FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07

    Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden

  • StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93

    Zur Frage, welche persönlichen Anforderungen die Bremische Landesverfassung und

  • LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07

    Verbraucherinsolvenz: Nutzungsentgelt wegen Mitnutzung eines zur Insolvenzmasse

  • VG Frankfurt/Oder, 15.09.2005 - 4 L 226/05
  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2015 - 2 K 37/15

    Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Flächenmaßstab;

    BFH, Beschluss vom 22. März 2005 - II B 14/04 - FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 4. Juli 2006 - 3 K 23/05, 3 K 023/05 - LSG Hamburg, Urteil vom 18. September 2014 - L 4 AS 222/13 - OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 14 A 1457/07 -, sämtlich unter juris; Tipke/Lang § 8 Rn. 23.
  • VG Gelsenkirchen, 13.11.2015 - 2 K 3021/15

    Verpflichtung des Inhabers zweier Geschäftslokale zur Zahlung einer

    BFH, Beschluss vom 22. März 2005 - II B 14/04 - FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 4. Juli 2006 - 3 K 23/05, 3 K 023/05 - LSG Hamburg, Urteil vom 18. September 2014 - L 4 AS 222/13 - OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 14 A 1457/07 -, sämtlich unter juris; Tipke/Lang § 8 Rdnr. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11

    Notwendigkeit der Genehmigung des Innenministeriums und des Finanzministeriums

    oder die Abgabenlast/der Steuersatz erhöht wird, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 14 A 1457/07 -, und erst recht dann nicht, wenn lediglich die Anzeige- und Auskunftspflichten Dritter.
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